Schulordnung

1. Anschrift der Schule: Hegel-Gymnasium, Geißlerstr. 4, 39104 Magdeburg
Tel.: 0391/5361711, Fax: 0391/5361799

2. Unterrichtszeiten:

1./2. Std. 7:45 – 9:15 Uhr
Frühstückspause 9:15 – 9:25 Uhr
1. Hofpause 9:25 – 9:40 Uhr
3./4. Std. 9:40 – 11:10 Uhr
2. Hofpause 11:10 – 11:40 Uhr
1. Essenpause 11:10 – 11:40 Uhr
5./6. Std. 11:40 – 13:10 Uhr
3. Hofpause 13:10 – 13:40 Uhr
2. Essenpause 13:10 – 13:40 Uhr
7./8. Std. 13:40 – 15:10 Uhr

3. Bürozeiten für Besucher: Geißlerstr. 4. Mo – Do 7:00 – 15:30 Uhr, Fr 7:00 – 14:00 Uhr

4. Anträge und Bescheinigungen sind von Schülern in der ersten großen Pause im
Sekretariat abzugeben und können in der Regel am nächsten Schultag wieder abgeholt
werden.

5. Veränderungen in den Personalien, Wohnungswechsel, Änderung der Telefonnummer
und dergleichen sind dem Klassenlehrer und im Sekretariat sofort anzuzeigen.

6. Wenn ein Schüler die Schule nicht besuchen kann, so ist in der Schule der Grund des
Fernbleibens von den Erziehungsberechtigten bzw. vom volljährigen Schüler am ersten
Fehltag möglichst vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Eine vorläufige (telefonische)
Entschuldigung muss schriftlich am Tage der Rückkehr bestätigt werden.
Eine Abmeldung vom Schulessen ist noch an demselben Tage bis spätestens 9:00 Uhr im
Sekretariat möglich.

7. Beurlaubungen von Schülern setzen eine Situation voraus, in der eine Teilnahme am
Unterricht aus zwingenden, nicht zu beeinflussenden Gründen unmöglich ist. Ein
vorheriger, rechtzeitiger und begründeter schriftlicher Antrag ist erforderlich.
Beurlaubungen sind bis zu einem Tag beim Klassenlehrer für längere Zeiten beim
Schulleiter zu beantragen. Für die Kursstufe ist das im Sekretariat erhältliche Formular zu
benutzen. Hier richtet sich der Antrag in jedem Fall an den Schulleiter.

8. Zwei Mal im Schuljahr finden Lehrersprechtage statt. Es stehen jeweils alle Lehrer zur Verfügung. Nach entsprechender Voranmeldung sind die Lehrkräfte aber auch an anderen Schultagen zu einer Unterredung bereit.
Strittige Fragen zwischen Lehrern und Schülern sollten immer zunächst mit der
betreffenden Lehrkraft selbst geklärt werden, unter Umständen mit dem Klassensprecher. Erst wenn eine Aussprache oder Schlichtung nicht zustande kommt, sollte der Klassenlehrer um Vermittlung gebeten werden. Wenn es auch hier nicht zu einer Einigung kommt, wird die Angelegenheit dem Schulleiter vorgetragen.