1.
Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 7:45 Uhr. Das Schulgebäude ist ab 7:35 Uhr zugänglich.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler dürfen sich ab 7:00 Uhr im Bismarcksaal (Pausenhalle) aufhalten.
2.
Das Fahrrad- und Skateboardfahren auf dem Schulhof ist untersagt.
Die Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen und anzuschließen. Abnehmbares Fahrradzubehör ist zu sichern.
3.
Das Fehlen einer Lehrkraft zu Beginn der Unterrichtsstunde ist spätestens nach 10 Minuten durch den Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat zu melden.
4.
In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf.
Das Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungsrechtlichen Gründen für minderjährige Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
Bei schlechten Wetterbedingungen begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach entsprechender Durchsage in den Unterrichtsraum, in dem die folgende Unterrichtsstunde stattfindet.
In den großen Pausen ist es Schülerinnen und Schülern der Oberstufe freigestellt, sich auf dem Pausenhof, in der Pausenhalle, in den Klassenräumen oder außerhalb des Schulgeländes aufzuhalten, sofern sie pünktlich wieder am Unterricht teilnehmen.
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände sowie im unmittelbaren Haupt-eingangsbereich (Glasbau) verboten.
Den Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen ist es freigestellt, ob sie sich auf den Pausenhof begeben oder sich in den Klassenräumen aufhalten.
5.
- Die Schultaschen sind nicht in den Fluren abzustellen.
Für den Verlust von Wertgegenständen der Schülerinnen und Schüler haften die Eltern, die Schule haftet nicht. - Fundsachen sind beim Hausmeister (Raum 20) abzugeben, bei dessen Abwesenheit im Lehrerzimmer. Eine Rückgabe von Fundsachen erfolgt ausschließlich beim Hausmeister.
6.
Unfälle auf dem Schulweg und dem Schulgelände sowie Diebstähle sind sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.
7.
Für Ordnung, Sauberkeit und Unversehrtheit des Inventars der Schule ist jede/r Schülerin und Schüler mitverantwortlich. Sollte es trotzdem zu Beschädigungen kommen, sind diese sofort einer Lehrkraft zu melden.
8.
- Mobile Kommunikationsgeräte (z.B. Handys, Smartphones) der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-9 sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Die Nutzung ist für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10-12 in den Pausen und Freistunden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Bei Verstößen sind Lehrkräfte berechtigt, das Gerät einzuziehen und von den Eltern abholen zu lassen. - Die Nutzung privater Tablets, Laptops im Unterricht bleibt ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10 – 12 vorbehalten.
- Private Handys sind vor Stundenbeginn in den dafür vorgesehenen „Handyhotels“ zu deponieren und nach Stundenende wieder an sich zu nehmen.
- Tonmitschnitte sowie das Aufnehmen von Fotos und Videos sind generell untersagt.
9.
Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
10.
- Aushänge auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Die Nutzung der Litfaßsäule unterliegt der Kontrolle des Schülerrates. - Das Ballspielen ist auf dem Schulgelände außerhalb des Sportunterrichts nur auf dem Basketballfeld und mit Softbällen bzw. mit dem durch den Schülerrat verwalteten Basketball gestattet. Bei Zuwiderhandlungen sind Lehrkräfte berechtigt, den Ball einzuziehen und von den Eltern abholen zu lassen.
Lehrkräfte sind grundsätzlich berechtigt, im Einzelfall Ausnahmeregelungen zu treffen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung treten der Schwere angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Kraft.